Urlaub

Träume oder doch nur Schäume?! Der Pascal weiß immer alles besser, er hat vom besten gelernt. Und wir alle wissen, von wem. PIERRE von der Heldenstrasse aus Heldendorf.

Mailand oder Madrid - Hauptsache Italien!

Urlaub ist bei einem Arbeitsverhältnis der Zeitraum, in dem arbeitsfähige Arbeitnehmende, Beamte oder Soldaten meist unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitspflicht zur Erbringung von Arbeitsleistungen befreit sind.

Sie benötigen dafür die Genehmigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann oder muss wegen gesetzlicher Grundlagen den Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge gewähren, in manchen Fällen auch unter Wegfall der Bezüge, siehe Sonderurlaub. Oft wird „Urlaub“ mit Erholungsurlaub gleichgesetzt, der aber nur eine bestimmte Art von Urlaub darstellt. Selbständige dagegen können "Urlaub" nach eigenem Ermessen nehmen, werden aber gleichwohl Rücksicht auf die Erfordernisse des Geschäftsbetriebs und insbesondere die Wünsche der Kunden, Klienten, Mandanten oder Patienten nehmen. Vor allem Kleinunternehmer gönnen sich daher oft zu wenig oder gar keinen Urlaub. Dies betrifft beispielsweise viele Landwirte.

Auch Erwerbslose, beispielsweise ALG-II-Empfänger, müssen Urlaub bei ihrem Leistungsträger beantragen, wenn sie über mehrere Tage verreisen wollen, da sie sich ständig vor Ort für mögliche Arbeitsvermittlungsangebote bereit halten müssen.

Der Ausdruck „Urlaub machen“, was in der Regel bedeutet, "eine Reise zu touristischen Zwecken (= Urlaubsreise) antreten", wird auch für Gruppen benutzt, die eigentlich keinen Urlaub, sondern Ferien bekommen (z. B. Schüler, Studenten) oder nicht an eine formelle Erlaubnis zur Abwesenheit von Alltagspflichten gebunden sind (z. B. Hausfrauen oder -männer, Rentner). „Ein Urlaub“ ist von der Wortbedeutung her nicht nur die Gewährung oder selbstständige Ermöglichung der Abwesenheit von primären Alltagspflichten, sondern versteht sich auch als die überwiegend erholungs- oder erlebnisorientierte Reise an sich.