Datenschutzinformationen

Träume oder doch nur Schäume?! Der Pascal weiß immer alles besser, er hat vom besten gelernt. Und wir alle wissen, von wem. PIERRE von der Heldenstrasse aus Heldendorf.

Datenschutzerklärung und Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter ist dafür verantwortlich, dass Behörden und Unternehmen die Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Er stellt dabei sicher, dass sie personenbezogene Daten so sammeln, speichern und verarbeiten, dass sie den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) und der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Der Datenschutzbeauftragte ist damit ein unabhängiges Kontrollorgan.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
Gemäß dem BDSG muss ein Datenschutzbeauftragter überprüfen, ob Unternehmen und Behörden die Datenschutzbestimmungen einhalten. Dazu muss er interne Abläufe überwachen und kontrollieren. Stellt er einen Verstoß fest, muss er zusammen mit der Geschäftsführung Maßnahmen evaluieren und bestimmen, um diese Verstöße zu beseitigen. Der Datenschutzbeauftragte kann dabei nicht selbst entscheiden, welche Maßnahmen geeignet sind. Diese Entscheidung muss die Geschäftsleitung allein treffen.Damit Behörden und Unternehmen erst gar nicht gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, ist der Datenschutzbeauftragte dafür verantwortlich, intern eine Datenschutzorganisation aufzubauen. Diese soll das Personal über Richtlinien und Änderungen informieren. Darüber hinaus schult der Datenschutzbeauftragte das Personal regelmäßig.

Zusätzliche Aufgaben durch die DSGVO
Mit dem Start der neuen DSGVO am 25. Mai erhält der Datenschutzbeauftragte neue Aufgaben. Er ist dann nicht mehr nur dafür verantwortlich darauf hinzuwirken, dass Unternehmen und Behörden die Datenschutzvorschriften einhalten. Nach Art. 39 Abs. 1b DSGVO hat er dann auch eine umfassende Überwachungspflicht. Das heißt: Der Datenschutzbeauftragte ist dafür zuständig, alle Maßnahmen, die einen gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO betreffen, zu überwachen. Dazu muss er u. a. dafür sorgen, dass Unternehmen und Behörden Zuständigkeiten richtig zuweisen und die beteiligten Mitarbeiter entsprechend schulen.

Wer haftet bei Datenschutzverstößen?
Begehen Unternehmen und Behörden einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, haftet in der Regel die Unternehmensführung bzw. die Behördenleitung. Sie sind nach dem BDSG letztendlich dafür verantwortlich, die Vorgaben einzuhalten. Handelt der Datenschutzbeauftragte jedoch fahrlässig oder vorsätzlich, muss sich dieser seinen Fehlern stellen und selbst dafür haften. Mit dem Start der neuen DSGVO trifft Datenschutzbeauftragte eine umfassendere Pflicht, so dass es möglich ist, dass sie fortan öfter selbst für Datenschutzverstöße haften.

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?
Öffentliche Stellen wie Ämter und Behörden müssen regelmäßig einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Nicht-öffentliche Stellen dagegen müssen einen Datenschutzbeauftragten einholen, wenn 10 oder mehr Personen dauerhaft mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind. Sie müssen einen Datenschutzbeauftragten erst ab einer Personenstärke von 20 bestellen, wenn sie nichtautomatisiert Daten erheben und verarbeiten. Daneben müssen Adressverlage, Markt- und Meinungsforschungsinstitute, Auskunfteien und Unternehmen, die besonders sensitive Daten erheben, unabhängig vom eingesetzten Personal regelmäßig einen Datenschutzbeauftragten einbestellen.

Der Datenschutz-Generator und die DSGVO
Jeder Webseitenbetreiber - aber vor allem Webdesigner und Agenturen - müssen sich um das Thema "Datenschutz" kümmern. Ein "Herummogeln" um diese Frage ist nicht mehr möglich.

Vor allem, weil die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu zahlreichen rechtlichen Änderungen im Bereich Datenschutz geführt hat. Vor allem die stetige Abmahngefahr und die hohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro haben das Thema zu einem der wichtigsten Themen für Seitenbetreiber, Wedesigner und Online Shops werden lassen. Alle Datenschutzerklärungen auf Webseiten mussten bzw. müssen nun DSGVO-konform neu erstellt werden.